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Brennprüfeinrichtung nach EN ISO 11925-2 am PIA installiert

Brennprüfeinrichtung nach EN ISO 11925-2 am PIA installiert Viele der am PIA getesteten Produkte, wie z.B. Kleinkläranlagen, Abwasserhebeanlagen sowie Abscheideanlagen sind Bauprodukte. Für diese gelten die in der Bauproduktenverordnung aufgeführten sogenannten Grundanforderungen. Zu diesen gehören u.a. „Mechanische Festigkeit und Standsicherheit“, „Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“ sowie der „Brandschutz“. Zur Ableitung der jeweils erforderlichen Maßnahmen ist im Bereich Brandschutz eine Bestimmung des Brandverhaltens erforderlich. Gibt es nationale Anforderungen an das Brandverhalten, so erfolgt die Einteilung des Produktes in die jeweilige Brandklasse nach EN 13501-1.

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Für Kleinkläranlagen mit Erdeinbau wird eine Einstufung in die Klasse E (normal entflammbar) als ausreichend angesehen. Dies gilt für Anlagen aus z.B. PVC-U, PE, GFK, PP. Der Nachweis für das Brandverhalten nach Klasse E ist in der Prüfnorm EN ISO 11925-2 beschrieben. Die Entzündbarkeit von Produkten wird bestimmt, indem die Ausbreitung einer kleinen Flamme an der Oberfläche eines Probekörpers ermittelt wird. Mit der am PIA installierten Brennkammer können alle Bauprodukte nach EN ISO 11925-2 geprüft werden. Dazu werden aus dem Bauprodukt je sechs Proben mit einer Länge von 250 mm und einer Breite von 90 mm mit Hilfe einer Schablone entnommen. Drei Proben müssen längs und drei Proben quer aus der Anlage geschnitten werden.

Anlagen aus Beton oder Stahl können ohne Test in die Klasse A1 (nicht brennbar) eingestuft werden, wenn der Anteil gleichmäßig verteilter organischer Materialien unter 1% liegt.

Brennpruefeinrichtung2-2012-c-pia
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