Anwendbarkeit der Trübungsmessung zur Festlegung der Hygienisierung von Kleinkläranlagen
Kleinkläranlagen mit Hygienisierungsstufe sollen gemäß den Zulassungsgrundsätzen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) das Abwasser soweit hygienisieren, dass in 100 ml Ablaufwasser höchstens 100 fäkalkoliforme Keime enthalten sind. Für eine Einschätzung der Hygienisierungsleistung dieser Anlagen während der Wartung vor Ort, fordert das DIBt die Feststellung der Trübung des gereinigten Abwassers mit der Messung des spektralen Absorptionskoeffizienten (SAK) bei 520 nm. Ein Zusammenhang zwischen der Trübung des gereinigten Abwassers und dessen Gehalt an fäkalkoliformen Keimen ist jedoch weder wissenschaftlich belegt, noch wird er von Erfahrungswerten gestützt. Aus diesem Grunde wurde in diesem Forschungsvorhabens dieser Zusammenhang an neun Kleinkläranlagen und einer kleinen Kläranlage näher untersucht. Dazu wurden den Trübungswerten des gereinigten Abwassers der Kläranlagen die jeweiligen E.coli-Werte gegenübergestellt. Im Rahmen der Ermittlung der E.coli-Werte wurde zudem die Vergleichbarkeit der Bestimmungsverfahren „Colilert-18/Quanti-Tray“ und „Compact Dry“ untersucht.
Abschlussbericht: www.lanuv.nrw.de/landesamt/forschungsvorhaben/details/?tx_mmkresearchprojects_pi1%5Buid%5D=219