Erarbeitung eines Prüfverfahrens für Bordkläranlagen für Binnenschiffe gemäß den Anforderungen der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR)
Das Image als umweltfreundlicher Verkehrsträger sowie ein allgemein gestiegenes Umweltbewusstsein führen dazu, dass die Binnenschifffahrt ständig bestrebt ist, alle von einem Schiff ausgehenden Emissionen bestmöglich zu reduzieren. Mit dem "Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt" der ZKR soll zukünftig im Interesse des Umweltschutzes die Behandlung aller auf einem Binnenschiff anfallenden Abfälle mit einheitlichen Vorgaben für die Mitgliedsstaaten Schweiz, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Deutschland und die Niederlande geregelt werden.
Zur Umsetzung der Vorgaben zur Entsorgung an Bord anfallender häuslicher Abwässer wurde am PIA in Kooperation mit dem Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB e.V.) und Vertretern des zuständigen technischen Ausschusses der ZKR ein Prüfverfahren für Abwasserbehandlungsanlagen erarbeitet. Das Prüfverfahren soll dazu dienen, dass Abwasserbehandlungsanlagen als so genannte Bordkläranlagen eingesetzt werden können, um die häuslichen Abwässer direkt am Entstehungsort, d.h. an Bord der Schiffe, zu behandeln. Die in der Prüfvorschrift festgelegten Anforderungen (wie z.B. Mindestausstattungsmerkmale) sollen gewährleisten, dass an Bord installierte Abwasserbehandlungsanlagen schiffsspezifischen Anforderungen genügen.
Ein entsprechender Entwurf wurde im Herbst 2008 den verantwortlichen Gremien der ZKR vorgestellt. Eine Umsetzung ist aller Voraussicht nach für das Jahr 2009 vorgesehen. Das Vorhaben wurde vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.