Erfassung der Abwasserzusammensetzung und Abwasservolumenströme auf Flusskreuzfahrtschiffen
Vor dem Hintergrund, dass zukünftig mit Inkrafttreten des sogenannten Abfallübereinkommens der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt auf Flusskreuzfahrtschiffen das Einleiten von unbehandelten häuslichen Abwässern verboten wird, wurde bereits in den letzten Jahren von der Premicon AG (Mehrheitsbeteiligung an der KD) damit begonnen, Schiffsneubauten mit Schiffskläranlagen auszurüsten.
Nach knapp zwei Jahren Betriebserfahrung mit den Schiffskläranlagen musste allerdings erkannt werden, dass die installierten Anlagen nur unzureichend funktionierten und die in Zukunft an sie gestellten Reinigungsanforderungen wohl nicht erfüllen können. Die Ursache wird darin gesehen, dass zurzeit kaum Erfahrungen zur Abwasserzusammensetzung auf Fahrgastschiffen vorliegen und daher allgemein übliche Bemessungsansätze für kommunale Anlagen bei der Dimensionierung der Anlagen herangezogen wurden. Es wurde bei der Planung nicht bedacht, dass der Bordbetrieb eines Flusskreuzfahrtschiffes eher einem Hotelbetrieb als einem Haushalt gleichzusetzen ist und damit auch die Belastung eines Passagiers nicht nur einem Einwohnerwert entspricht.
Meinungsstand ist, dass die installierten Anlagen saniert werden müssen, eventuell vollständig auszutauschen sind, damit die Reinigungsanforderungen erfüllt werden können. Vor diesem Hintergrund wurde das PIA vom MUNLV beauftragt, Untersuchungen zu Abwasserzusammensetzung und –volumenströmen durchzuführen, um belastbare Bemessungsgrundlagen zu erhalten.
Erste Untersuchungen zur Abwasserbeschaffenheit auf Flusskreuzfahrtschiffen wurden Mitte November während eines Einsatzes der Schiffe als „Messehotels“ durchgeführt. Beabsichtigt ist, den Schwerpunkt der Untersuchungen auf die Fahrtsaison 2006 zu legen.