Zulassung CE-gekennzeichneter Kleinkläranlagen in Frankreich
Für die nationale französische Zulassung von CE-gekennzeichneten Kleinkläranlagen (bis 20 EW) ist eine Evaluierung aller Unterlagen durch eine zugelassene Stelle erforderlich.
In Zusammenarbeit mit dem Centre d‘Études et de Recherches de l‘Industrie du Béton (CERIB) führt das PIA die Evaluierung der Herstellerunterlagen zur Vorlage bei den französischen Ministerien für Gesundheit und Umwelt durch.